Im Februar 2023 wurden im Verbandsgebiet des AWS Schwechat neue Sammelstellen zur Tierkörperbeseitigung aufgestellt. Diese ermöglichen eine hygienische und unkomplizierte Zugänglichkeit und stehen 24/7 zur Verfügung. Die Sammelstellen sind jederzeit frei zugänglich.
So funktioniert es:
Zum Öffnen der Sammelstelle rufen Sie die Telefonnummer an, die auf dem Schild der Sammelstelle steht. Hinweis: Nehmen Sie ein Handy mit.
Es öffnet sich der Kühlraum für ca. 20 Sekunden.
Treten Sie ein. Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, eine Begleitperson mitzunehmen.
Öffnen Sie die zweite Türe. In dieser Kühlkammer (ca. 4 °C) befinden sich 3 Behälter - bitte legen Sie hier den Tierköper (ohne Sack, Handtuch, …) in einen der Behälter.
Die Türe können Sie von innen mit einem festen Druck auf den grünen "Knopf" öffnen.
Im Vorraum haben Sie die Möglichkeit, sich die Hände mit Wasser zu reinigen.
Bitte schließen Sie die Außentüre nach dem Verlassen.
Das darf hinein:
Tote Haustiere
Lebensmittel tierischen Ursprungs aus privaten Haushalten (z.B. Fleisch aus der Tiefkühltruhe) Hinweis: ohne Verpackung
Wildaufbruch: nur im speziellen Wildsack des NÖ Landesjagdverbandes
Fallwild: Wildtierköper, deren Beseitigung im öffentlichen Interesse besonders geboten ist.
Das darf nicht hinein:
Landwirtschaftliche Nutztiere
Schlachtabfälle
andere Abfälle wie z.B. Restmüll, Papier, Plastik, …
Hier finden Sie die TKB Sammelstellen:
2401 Fischamend, Reichsstraße 3 - beim Wertstoffzentrum
2201 Gerasdorf, An der Weinbergstraße - beim Abfallsammelzentrum
2325 Himberg, Gutenhofer Straße 50 - beim Wertstoffzentrum
2432 Schwadorf, Industriestraße 2 - beim AWS-Büro
2320 Schwechat, Himberger Straße 72 - beim Abfallsammelzentrum
2435 Wienerherberg, Schwadorfer Straße 37 - beim Abfallsammelzentrum
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich an info@avschwechat.at oder Tel: 02230/24 18 (Mo-Fr 8-12 Uhr und Mo-Do 13-16 Uhr).
Das Eintrittssystem protokolliert Datum, Uhrzeit und Rufnummer. Der Abfallverband Schwechat betreibt zur Sicherheit eine Videoüberwachung.
Das Vergraben toter Heimtiere (keine Nutztiere) ist auf eigenem Grund und Boden erlaubt, sofern diese nicht seuchenkrank bzw. seuchenverdächtig sind und dadurch keine Umweltbeeinträchtigung entsteht.
Die Kosten für die Tierkörpersammlung und -entsorgung werden aus den Mitteln der Seuchenvorsorgeabgabe bestritten. Die Abfallverbände heben diese im Auftrag des Landes Niederösterreich (gemeinsam mit den Abfallgebühren) ein und haben sie an dieses abzutreten.
Die TKB-Sammelstellen sind ausschließlich für private Haushalte eingerichtet. Gewerbliche Betriebe (z. B. Schlachtbetriebe, landwirtschaftliche Betriebe) dürfen diese nicht benutzen.
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