Logo Verband



Elektrogeräte

Her mit Leer

Elektroaltgeräte Verordnung


In den 21 Abfallsammelzentren (ASZ) des Abfallverbands Schwechat werden pro Jahr rund 454 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt (das sind ca. 7 kg / Einwohner).


In den nächsten Jahren wird eine weitere Steigerung bei den Sammelmengen erwartet. Ein Grund für das Ansteigen dieser Mengen sind technische Innovationen durch die Elektrogeräte in immer kürzeren Abständen gegen neue ausgetauscht werden. Es gibt es kaum noch Lebensbereiche in denen Elektro- und Elektronikgeräte nicht Einzug gehalten haben bzw. angewendet werden.

Richtige Entsorgung bringt Vorteile für Bevölkerung und Umwelt
Die in Elektro- und Elektronikaltgeräten enthaltenen gefährliche Stoffe verursachen bei der Entsorgung erhebliche Umweltprobleme, wenn sie nicht sachgemäß vorbehandelt werden. Durch verbesserte Recyclingmethoden werden jedoch wertvolle Ressourcen geschont und insbesondere Energie nachhaltig gespart. Elektroaltgeräte werden ordnungsgemäß gesammelt und einer geeigneten Wiederverwertung zugeführt. Auch der Wiederverwendung von noch funktionsfähigen Altgeräten wird dabei hohe Priorität eingeräumt. Elektroaltgeräte werden fachgerecht von Schadstoffen befreit.

Seit 2005 können alle KonsumentInnen ihre alten, defekten bzw. nicht mehr gebrauchten Elektrogeräte in Haushaltsmengen unentgeltlich beim ASZ ihrer Gemeinde abgeben.

Ebenso besteht bei Neukauf eines Gerätes die Möglichkeit, ein ähnliches Altgerät beim Händler unentgeltlich zurückzugeben (1:1 Regelung). Ausnahme: Händler mit einer Gesamtverkaufsfläche von weniger als 150 m² sind nicht zur Rücknahme verpflichtet.

Beim Kauf neuer Geräten entfallen Entsorgungsgebühren oder Pfandbeiträge, die bisher für Kühlgeräte und Lampen eingehoben wurden. Die "alten" Plaketten oder Gutscheine behalten ihren Wert, die Gelder werden rückerstattet. Zur genauen Abwicklung informiert Sie gerne: 02230/24 18-12.

Weitere Informationen, sowie das Antragsformular für die Rückerstattung der Pfandbeiträge finden Sie unter: www.ufh.at Umweltforum Haushalt.

Welche Geräte sind betroffen?
Geräte wie z.B. Geschirrspüler, Waschmaschinen, Rasierapparate und Computer - die EAG-VO findet Anwendung auf Geräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden. Gesammelt wird in fünf Kategorien (Großgeräte, Kleingeräte, Kühlgeräte, Bildschirmgeräte und Lampen) die in weiteren Behandlungspfaden entsprechend entsorgt bzw. verwertet werden.

Eine Auflistung aller Elektrogeräte, die unter die EAG-VO fallen, finden Sie auf der Website des Lebensministeriums:
http://umwelt.lebensministerium.at

Weitere Informationen:

Elektroaltgeräte-Koordinierungstelle:
www.eak-austria.at

Infos zur Reparatur und Wiederverwendung von Eletroaltgeräten:
www.repanet.at

Infos zur Abfallsammlung:
www.richtigsammeln.at