Mehrweg-Sammelbox für Batterien!
Die stabilen Faltkartons können im Abfallsammelzentrum oder bei der Problemstoffsammlung entleert und immer wieder mitgenommen werden. Aufgedruckte Trenn-Tipps weisen darauf hin, womit der Karton befüllt werden darf!
Batterienverordnung
Auch wenn bei den in Österreich verkauften Batterien der Gehalt an Quecksilber und Cadmium in den letzten Jahren drastisch reduziert wurde, gelten Batterien und Akkus als Problemstoffe. Seit 26. September 2008 sind die neuen, gesetzlichen Bestimmungen für die Sammlung und Behandlung von Batterien und Akkus in Kraft. Die "Batterienverordnung” (BGBl 159) betrifft Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien.
Die Finanzierung der Sammlung und Verwertung von Batterien ist durch die Verordnung geregelt. Wie bei Elektrogeräten werden die Kosten für die Sammlung und Verwertung bzw. Entsorgung schon beim Kauf eingerechnet (Produzentenverantwortung).
TIPP: Bei aller Freude über bequeme und kostenlose Sammelmöglichkeiten sollten wir beim Thema Batterien eines nicht vergessen: 1 Akku kann mehrere hundert Batterien ersetzen!
Die Verordnung zum Download: