Logo Verband



Rechtsgrundlagen

Altfahrzeuge-Verordnung


Autowracks

(BGBl II2002/407)
Wer ein Altauto zu entsorgen hat, kann dieses bei einer, vom Hersteller oder Importeur der jeweiligen Marke eingerichteten Rücknahmestelle abgeben. Diese sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.


Altfahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2002 zugelassen wurden, konnten bereits jetzt kostenlos zurückgegeben werden. Für jene Autos, die vor diesem Datum zugelassen wurden, ist die Rückgabe erst ab dem 1. Jänner 2007 unentgeltlich.

Eine umfassende Auflistung aller Betriebe in Österreich, die Altautos zurücknehmen finden Sie auf der Seite des Lebensministeriums. Die Liste basiert auf den Meldungen der Importeure und wird regelmäßig aktualisiert. Wohnwagen fallen nicht unter diese Regelung.

Das Altfahrzeug muss alle wesentlichen Bauteile, insbesondere Motor, Katalysator und Karosserie haben. Fehlen diese, oder sind in dem Fahrzeug Abfälle, kann die Rücknahme zum Ausgleich des Wertverlustes entgeltlich erfolgen. Der Händler ist verpflichtet, einen Verwertungsnachweis auszustellen.



Liste der Händler