Kommunale Abfallwirtschaft steht zum Großteil im Kompetenzbereich der Länder, dazu sind aber auch bundesrechtliche Vorschriften zu beachten.
Bundesabfallwirtschaftsgesetz
Der Umgang mit Abfällen wird generell im Bundesabfallwirtschaftsgesetz (BGBl. Nr. I 2002/102) geregelt, sein Beschluss obliegt dem österreichischen Nationalrat.
NÖ Abfallwirtschaftsgesetz (Landesgesetz)
In Niederösterreich unterliegen kommunale Abfälle den Bestimmungen des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes (NÖ AWG 1992, LGBL. 8240-0).
Gesetz hier als pdf öffnen.
Satzung
Satzung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft im Raum Schwechat
Satzung ab 1.1.2019 hier herunterladen
Abfallwirtschaftsverordnung
Abfallwirtschaftsverordnung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft im Raum Schwechat
Verordnung ab 1.1.2024 hier herunterladen
Verordnung ab 1.1.2021 hier herunterladen
Verpackungsverordnung (BGBl. Nr. 1996/648)
Sie regelt die
Vermeidung
Verringerung und
Verwertung von Verpackungsabfällen.
Verpflichtet sind:
Hersteller und Vertreiber von Verpackungsmaterial zur Rücknahme und Verwertung sowie Letztverbraucher zur Rückgabe von gebrauchten Verpackungen. Das System wird finanziert durch Entsorgungsbeiträge, die direkt auf den Produktpreis aufgeschlagen werden. Je aufwändiger ein Produkt verpackt ist, desto teurer wird es also im Vergleich zu einem einfach verpackten Produkt.
Deponieverordnung (BGBl. Nr. 1996/164)
Sie gibt Vorgaben betreffend die Qualität des abzulagernden Abfalls sowie "Ausstattung und Betrieb" des Deponiestandortes. Seit dem Jahr 2004 dürfen Abfälle, deren Anteil an gesamtorganischem Kohlenstoff mehr als 5% Masse oder deren Brennwert mehr als 6000 kJ/kg beträgt, nicht mehr endabgelagert werden. Sie müssen verbrannt oder mechanisch-biologisch behandelt werden.
Weitere Informationen zu Bundes- und Landesgesetzen
Rechtsinformationsystem des Bundes