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Dingliche Wirkung

Achtung beim Hauskauf

Was viele nicht wissen: DINGLICHE WIRKUNG – darunter ist zu verstehen, dass der gegenüber dem Eigentümer eines Grundstückes erlassene Abgabenbescheid auch gegenüber dem Rechtsnachfolger unmittelbar Rechtswirkung entfaltet.
kleines Modellhaus in gelb/weiß mit grauem Dach. Daneben ein Hammer, wie ihn Richter bei Gericht verwenden, im Hintergund eine Hand mit Stift, die augenscheinlich einen Vertrag unterschreibt
Bei der dinglichen Wirkung eines Bescheides handelt es sich somit um eine durch das Gesetz angeordnete Haftung der Liegenschaft für die Bezahlung der die Liegenschaft betreffenden Abgabe; der jeweilige Liegenschaftseigentümer ist daher mit der Abgabe belastet.
Die dingliche Wirkung erfasst sowohl einmalige als auch laufende Abgaben.
LASTENFREI schließt nicht aus, dass die erworbene Liegenschaft frei von öffentlichen Abgaben und Gebühren ist. Sie bescheinigt lediglich, dass keine Lasten oder besondere Rechte bzw. Verpflichtungen grundbücherlich eingetragen sind.